Ein eigenes Zuhause ist für viele Menschen der wichtigste Ort in ihrem Leben – besonders dann, wenn das Alter, eine Krankheit oder eine Behinderung das Alltägliche schwieriger macht. Viele wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben, auch wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind. Eine gute Nachricht: Die Pflegekasse unterstützt genau diesen Wunsch, und zwar nicht nur durch ambulante Pflege oder Pflegegeld, sondern auch mit finanziellen Zuschüssen für die Anpassung der Wohnung. Bis zu 4.000 Euro können Sie für barrierefreie Maßnahmen bekommen – und dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie das Schritt für Schritt funktioniert.

Warum ist barrierefreies Wohnen so wichtig?

Barrierefreies Wohnen bedeutet mehr als nur eine Rampe vor dem Haus oder ein Treppenlift. Es geht darum, den Alltag für Menschen mit Pflegebedarf sicherer, leichter und selbstständiger zu gestalten. Schon kleine Veränderungen können große Unterschiede machen: Ein ebenerdiger Duschplatz, ein Haltegriff im Bad, breitere Türen für Rollstuhl oder Gehhilfen, eine barrierefreie Küche oder ein Hublift – all das erleichtert das Leben zuhause und hilft, Unfälle und Stürze zu vermeiden. Und ganz nebenbei: Meist profitieren auch andere Familienmitglieder oder Gäste mit Mobilitätseinschränkungen von diesen Veränderungen.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Viele Menschen denken, dass solche Umbauten nur im Falle einer schweren Pflegebedürftigkeit oder für Senioren im Rollstuhl möglich sind. Das stimmt nicht. Die Maßnahmen stehen grundsätzlich allen Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit (mit Pflegegrad 1 bis 5) offen – und das schon, bevor ein Unfall oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintritt. Auch für jüngere Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt sind, gilt der Anspruch. Voraussetzung ist natürlich, dass ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde und die Pflegekasse diesen bestätigt hat.

Was genau wird bezuschusst?

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist erstaunlich umfangreich. Zu den wichtigsten zählen:

  • Treppenlifte, Wohnungslifte oder Treppensteiger
  • Barrierefreie Dusche oder ein höhenverstellbarer WC-Sitz
  • Türverbreiterungen, damit Rollstuhl oder Gehhilfe durchpassen
  • Fest installierte Rampen an Eingang oder Balkon
  • Halte- und Stützgriffe im Bad, Flur oder Schlafzimmer
  • Bewegungsmelder für bessere Orientierung im Dunkeln
  • Elektrische Rollläden oder ein automatischer Türöffner
  • Pflegegerechte Umgestaltung von Küche oder Schlafzimmer, z. B. höhenverstellbare Arbeitsflächen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Immer dann, wenn eine Maßnahme dazu beiträgt, das Wohnen zu Hause sicherer und selbstständiger zu machen, kann es sich lohnen, einen Antrag zu stellen. Wichtig: Kosmetische Renovierungen, allgemeine Modernisierungen oder Luxus-Ausstattungen sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Die Pflegekasse übernimmt, je nach Einzelfall, bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme – insgesamt maximal 16.000 Euro, wenn mehrere große Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Die Maßnahme muss notwendig und zweckmäßig sein, und der Kostennachweis muss erbracht werden. Auch Eigenleistungen, z. B. durch Handwerk im Freundes- oder Bekanntenkreis, sind möglich, sofern die Kosten dokumentiert werden. Es lohnt sich deshalb, vorab genau zu planen, welche Maßnahmen wirklich nötig sind, und sich beraten zu lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So klappt es mit dem Zuschuss

  • Beratung und Information einholen: Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich einen Überblick verschaffen. Pflegedienste wie Pflegedienst Mustermann, aber auch Pflegestützpunkte, Sozialdienste oder die selbstständige Pflegeberatung können Sie kostenlos und neutral beraten. Sie helfen Ihnen, die passenden Maßnahmen zu finden und zeigen, wie der Antrag am besten ausgefüllt wird.
  • Pflegegrad beantragen: Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt in Ihre Wohnung, um den Grad der Selbstständigkeit und den Hilfebedarf zu prüfen. Für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wird meist kein besonders hoher Pflegegrad gefordert – ein Pflegegrad 1 reicht oft schon.
  • Angebote einholen: Lassen Sie sich von zwei bis drei Fachfirmen ein schriftliches Angebot über die gewünschten Maßnahmen machen. Vergleichen Sie die Angebote nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach Qualität und Erfahrung. Die Angebote dienen später als Nachweis für die Pflegekasse.
  • Antrag stellen: Mit den Angeboten, dem Pflegegrad-Bescheid und einem kurzen Begleitschreiben reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Das Formular dafür bekommen Sie direkt bei der Kasse oder auf deren Webseite. Beschreiben Sie kurz, warum die Maßnahme für Sie notwendig ist. Je genauer Sie argumentieren, desto höher ist die Chance auf Bewilligung.
  • Auf die Bewilligung warten: Meist dauert es einige Wochen, bis eine Entscheidung vorliegt. Sobald der Bescheid da ist, können Sie mit dem Umbau beginnen. Wichtig: Erst, wenn Sie die Zusage der Kasse haben, darf die Maßnahme in Auftrag gegeben werden. Sonst besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  • Umbau durchführen und abrechnen: Nach dem Umbau reichen Sie die Originalrechnungen bei der Pflegekasse ein. Die Zuschüsse werden dann direkt auf Ihr Konto überwiesen. Falls Sie einzelne Arbeiten selbst erledigt haben, reichen Sie eine ausführliche Auflistung der Kosten sowie Materialbelege ein.

Tipp: Wenn die Mittel der Pflegekasse nicht reichen, können Sie zusätzlich Fördermöglichkeiten bei der KfW-Bank oder der Kommune prüfen. Viele Gemeinden bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für barrierefreies Wohnen an.

Was passiert, wenn ich umziehe oder das Haus verkaufe?

Die Förderung ist pro Wohnung möglich. Wenn Sie in eine andere Wohnung oder ins Pflegeheim ziehen, verfällt die Förderung – es sei denn, die Maßnahme ist umzugsgeeignet (z. B. ein mobiles Treppengerät). Wird die Wohnung verkauft, gilt die geförderte Maßnahme als Teil des Gebäudes und bleibt für die neuen Bewohner bestehen.

Pflegedienst Mustermann – Ihr Partner für ein selbstbestimmtes Leben zuhause

Wir vom Pflegedienst Mustermann begleiten Sie gerne auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Unser Team unterstützt Sie nicht nur mit Alltagshilfe, Grundpflege und Behandlungspflege, sondern gibt Ihnen auch Tipps, welche Maßnahmen für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, wie Ihr Zuhause barrierefreier und komfortabler wird – und helfen Ihnen, die Formalitäten für den Zuschuss zu meistern.

Wenn Sie Fragen zum Umbau, zur Antragstellung oder zur Pflege insgesamt haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns, Sie auf diesem wichtigen Schritt zu begleiten – für mehr Lebensqualität im eigenen Zuhause, auch wenn es mal etwas anstrengender wird.

Fazit

Ein barrierefreies Zuhause ist keine Zukunftsvision, sondern für viele Pflegebedürftige schon heute möglich. Die Pflegekasse unterstützt mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme – eine Chance, die deutlich zu wenig genutzt wird, aber das Leben vieler Menschen erleichtern kann. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, etwas Geduld und den richtigen Ansprechpartnern gelingt die Antragstellung leichter, als viele denken. Und das Beste: Sie können sich im gewohnten Umfeld weiter sicher, frei und selbstbestimmt bewegen.

Nutzen Sie Ihr Recht auf ein lebenswertes Zuhause – wir helfen Ihnen dabei.