Das Studentenleben ist eine aufregende Zeit voller neuer Eindrücke, Lernphasen und persönlicher Weiterentwicklung. Es ist aber auch eine Zeit, die oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Semesterbeiträge, teure Fachbücher, Laptop, Fahrtkosten zur Universität und vielleicht sogar eine eigene Wohnung – die Ausgabenliste ist lang. Gleichzeitig sind die Einnahmen bei den meisten Studierenden eher gering oder gar nicht vorhanden. Eine Steuererklärung scheint da in weite Ferne zu rücken. Warum sollte man sich damit beschäftigen, wenn man doch gar keine Steuern zahlt? Die Antwort ist einfacher und erfreulicher, als viele denken: Mit einem sogenannten Verlustvortrag können Sie sich schon heute eine beachtliche Steuererstattung für die Zukunft sichern.
Was genau ist ein Verlustvortrag?
Stellen Sie sich vor, Sie könnten alle studienbedingten Ausgaben in einem großen Topf sammeln und diesen dem Finanzamt präsentieren, sobald Sie Ihr erstes richtiges Gehalt verdienen. Genau das ist im Grunde ein Verlustvortrag. Wenn Ihre Ausgaben in einem Jahr höher sind als Ihre Einnahmen, entsteht aus steuerlicher Sicht ein Verlust. Da Sie ohne nennenswertes Einkommen keine Steuern zahlen, von denen diese Verluste direkt abgezogen werden könnten, würden die Ausgaben normalerweise einfach verfallen. Der Verlustvortrag verhindert das. Das Finanzamt stellt Ihren Verlust offiziell fest und merkt ihn sich für Sie vor. Sobald Sie nach dem Studium ins Berufsleben starten und einkommensteuerpflichtig werden, wird dieser angesammelte Verlust von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Ergebnis: Ihre Steuerlast sinkt erheblich und Sie bekommen am Ende mehr Netto vom Brutto.
Der entscheidende Unterschied: Erststudium versus Zweitstudium
Die wichtigste Voraussetzung, um von dieser Regelung optimal zu profitieren, liegt in der Art Ihres Studiums. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen einer Erstausbildung und einer Zweitausbildung.
Die Kosten für ein Erststudium, also in der Regel den Bachelor direkt nach dem Abitur, werden meist nur als Sonderausgaben anerkannt. Diese sind auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt und können leider nur im selben Jahr verrechnet werden. Ohne Einkommen verpufft der Effekt also.
Ganz anders sieht es bei einer Zweitausbildung aus. Dazu zählt zum Beispiel ein Masterstudium, ein zweites Bachelorstudium oder auch ein Bachelorstudium, das Sie nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung beginnen. Auch duale Studiengänge werden steuerlich wie eine Zweitausbildung behandelt. Die Kosten für eine Zweitausbildung gelten als Werbungskosten. Der große Vorteil dabei ist: Werbungskosten sind in unbegrenzter Höhe absetzbar und können über den Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen werden.
Welche Kosten können Sie geltend machen?
Die Liste der absetzbaren Studienkosten ist erfreulich lang. Es lohnt sich, von Anfang an alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Zu den typischen Werbungskosten, die Sie im Rahmen eines Zweitstudiums geltend machen können, gehören unter anderem:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Kosten für Fachliteratur und Lernmaterialien
- Ausgaben für Arbeitsmittel wie einen Laptop oder einen Drucker
- Fahrtkosten zwischen Ihrer Wohnung und der Universität
- Kosten für Exkursionen oder studienbedingte Reisen
- Zinsen für einen Studienkredit
- Bei einem Umzug für das Studium auch die Umzugskosten
- Gebühren für Sprachkurse, wenn diese beruflich relevant sind
Wenn Sie über die Jahre alle diese Posten zusammenrechnen, kommt schnell eine stattliche Summe zusammen, die sich später für Sie auszahlen wird.
Ein praktisches Beispiel macht den Vorteil deutlich
Nehmen wir an, Sie absolvieren ein Masterstudium und haben pro Jahr studienbedingte Ausgaben von 5.000 Euro. Über zwei Jahre sammeln Sie so einen Verlust von 10.000 Euro an. Sie geben jedes Jahr eine Steuererklärung ab, um diesen Verlust feststellen zu lassen. Nach Ihrem Abschluss steigen Sie mit einem Jahresgehalt von 50.000 Euro ins Berufsleben ein. Normalerweise müssten Sie dieses volle Gehalt versteuern. Dank Ihres Verlustvortrags werden die angesammelten 10.000 Euro jedoch von Ihrem Einkommen abgezogen. Sie müssen also nur noch 40.000 Euro versteuern. Je nach Steuerklasse kann das eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten – eine wunderbare Finanzspritze direkt zum Karrierestart.
Wie beantragen Sie den Verlustvortrag?
Der Prozess ist unkomplizierter, als es klingen mag. Sie müssen lediglich für jedes Studienjahr, in dem Sie Verluste ansammeln möchten, eine freiwillige Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das können Sie sogar bis zu vier Jahre rückwirkend tun. In der Steuererklärung tragen Sie Ihre Einnahmen – falls vorhanden – und alle Ihre studienbedingten Ausgaben als Werbungskosten ein. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und erlässt daraufhin einen Steuerbescheid, der Ihren Verlust offiziell feststellt. Dieser festgestellte Verlust wird dann automatisch Jahr für Jahr vorgetragen, bis Sie ihn mit Ihren ersten positiven Einkünften verrechnen können.
Fazit: Ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung
Die Steuererklärung mag für viele Studierende wie ein lästiges Thema wirken, das man gerne aufschiebt. Doch gerade der Verlustvortrag zeigt, dass sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen lohnt. Sie investieren nicht nur in Ihre Bildung, sondern können auch die damit verbundenen Kosten als Investition in Ihre steuerliche Zukunft betrachten.
Wir bei Steuerberater Mustermann verstehen, dass Ihr Fokus auf dem Studium liegt. Deshalb unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen, alle relevanten Kosten zusammenzustellen, erstellen für Sie die Steuererklärung und sorgen dafür, dass Ihr Verlustvortrag korrekt vom Finanzamt festgestellt wird. So können Sie sich unbesorgt auf Ihr Studium konzentrieren und sich gleichzeitig auf einen finanziell leichteren Start ins Berufsleben freuen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.
