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Gründer-Tipp Mitarbeitende Familienangehörige steuerlich nutzen
Ein eigenes Unternehmen zu gründen bedeutet viele Hüte gleichzeitig zu tragen. Dazu gehören Buchhaltung Marketing Kundenbetreuung und die eigentliche Arbeit. Alles muss unter einen Hut gebracht werden. Gerade in der turbulenten Anfangsphase ist Unterstützung Gold wert. Oft ist es der eigene Ehepartner oder die Familie. Diese packen mit an geben Ratschläge und halten den Rücken frei. Doch wussten Sie dass diese wertvolle Mitarbeit nicht nur eine moralische sondern auch eine handfeste finanzielle Stütze für Ihr Unternehmen sein kann? Die Anstellung des eigenen Ehepartners oder anderer Familienangehöriger ist ein legitimes und cleveres Instrument. Es hilft die Steuerlast Ihres Unternehmens zu senken und gleichzeitig die Familienkasse zu stärken. Wir bei Steuerberater Mustermann zeigen Ihnen wie Sie dieses Modell erfolgreich und sicher für sich nutzen können.
So funktioniert es
Das Prinzip ist einfach und überzeugend. Anstatt dass Ihr Partner unentgeltlich aushilft schließen Sie einen formellen Arbeitsvertrag ab. Das Gehalt das Sie daraufhin zahlen können Sie als Betriebsausgabe geltend machen. Das bedeutet es mindert den Gewinn Ihres Unternehmens und somit Ihre persönliche Steuerlast. Das Geld verlässt dabei nicht den Familienkreislauf sondern wird lediglich von Ihrem Geschäftskonto auf das private Konto Ihres Partners überwiesen. Dieser einfache Schritt verwandelt private Lebenshaltungskosten indirekt in abzugsfähige Geschäftsausgaben. Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer entsteht so ein doppelter Vorteil. Sie erhalten offiziell die Arbeitskraft die Sie benötigen und optimieren gleichzeitig Ihre steuerliche Situation.
Wichtige Spielregeln des Finanzamts
Damit das Finanzamt dieses Modell anerkennt müssen jedoch einige sehr wichtige Spielregeln beachtet werden. Die Behörden schauen bei Verträgen unter nahen Angehörigen ganz genau hin. Sie stellen sicher dass es sich nicht um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt das nur zum Steuernsparen aufgesetzt wurde. Das entscheidende Kriterium das hier zur Anwendung kommt ist der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz. Einfach ausgedrückt fragt das Finanzamt. Würden Sie einen solchen Vertrag zu denselben Konditionen auch mit einer fremden Person abschließen? Nur wenn diese Frage mit einem klaren Ja beantwortet werden kann ist die steuerliche Anerkennung gesichert. Um diesen Fremdvergleich zu bestehen müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Ein schriftlicher und klar formulierter Arbeitsvertrag mit allen wesentlichen Punkten ist unerlässlich. Mündliche Absprachen reichen hier nicht aus.
- Dazu zählen eine genaue Tätigkeitsbeschreibung die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit die Höhe des monatlichen Bruttogehalts der Urlaubsanspruch sowie die Kündigungsfristen.
- Seien Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung so konkret wie möglich. Listen Sie Aufgaben wie Verwaltung der Social-Media-Kanäle Erstellung der monatlichen Ausgangsrechnungen oder die telefonische Kundenbetreuung auf.
- Die tatsächliche Durchführung des Vertrags muss gewährleistet sein. Es genügt nicht das Dokument nur in der Schublade zu haben.
- Die vereinbarte Arbeit muss auch wirklich geleistet werden.
- Das Gehalt muss pünktlich und in der vereinbarten Höhe fließen und zwar per Überweisung auf ein eigenes Bankkonto des angestellten Ehepartners. Barzahlungen oder unregelmäßige Zahlungen sind tabu. Sie führen fast immer zur Aberkennung durch das Finanzamt.
- Führen Sie Arbeitszeitnachweise um die geleisteten Stunden im Zweifelsfall dokumentieren zu können.
- Die Höhe der Vergütung spielt eine zentrale Rolle. Das Gehalt muss angemessen sein und der Art dem Umfang und der Qualifikation der ausgeübten Tätigkeit entsprechen.
- Zahlen Sie Ihrem Partner ein deutlich höheres Gehalt als einer fremden Arbeitskraft für dieselbe Position üblich wäre wird das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung oder private Unterhaltszahlung werten.
- Orientieren Sie sich an branchenüblichen Gehältern oder an dem was Sie einer externen Kraft zahlen würden.
- Eine Anstellung auf Minijob-Basis ist dabei oft ein guter und unkomplizierter Einstieg. Hierbei führen Sie als Arbeitgeber pauschale Beiträge für Steuern und Sozialversicherung ab. Diese sind ebenfalls als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Andere Familienmitglieder einstellen
Neben dem Ehepartner können Sie selbstverständlich auch andere Familienangehörige wie Ihre Eltern oder volljährigen Kinder anstellen. Auch hier gelten die gleichen strengen Maßstäbe des Fremdvergleichs. Bei minderjährigen Kindern müssen zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Wichtig ist zudem dass die Tätigkeit klar von üblichen familiären Gefälligkeiten abgegrenzt ist. Rasenmähen oder die gelegentliche Hilfe im Haushalt lassen sich nicht in ein Arbeitsverhältnis umwandeln.
Vorteile für den angestellten Familienangehörigen
Die korrekte Anstellung eines Familienmitglieds schafft nicht nur steuerliche Vorteile für Ihr Unternehmen sondern bietet auch dem Angestellten handfeste Pluspunkte:
- Ihr Partner baut eigene Ansprüche in der Rentenversicherung auf.
- Er oder sie ist über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
- Beruflich veranlasste Ausgaben wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit können als Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Das Arbeitsverhältnis eröffnet die Möglichkeit steuerfreie Zusatzleistungen wie Zuschüsse zur Kinderbetreuung zu gewähren.
Professionelle Beratung sichert ab
Um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein ist eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung unerlässlich. Die Deutsche Rentenversicherung leitet bei der Anmeldung von Familienangehörigen automatisch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren ein. Dies klärt den sozialversicherungsrechtlichen Status. Dies schützt beide Seiten vor späteren Komplikationen und Nachzahlungen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Einbindung des Ehepartners oder der Familie in Ihr Unternehmen kann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten sein. Es stärkt nicht nur den familiären Zusammenhalt sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg leisten. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen und alles sauber dokumentiert ist ist der Ehegattenarbeitsvertrag ein wertvolles Gestaltungsinstrument für jeden Gründer. Sprechen Sie uns an. Wir bei Steuerberater Mustermann helfen Ihnen gerne dabei den passenden und rechtssicheren Rahmen für Ihre individuelle Situation zu schaffen.
