Eltern zu sein ist eine der schönsten Aufgaben im Leben, aber sie bringt auch viele finanzielle Herausforderungen mit sich. Der deutsche Staat unterstützt Familien auf verschiedene Weisen, doch die steuerlichen Regelungen können manchmal wie ein Buch mit sieben Siegeln wirken. Zwei Begriffe die dabei immer wieder auftauchen sind Kindergeld und Kinderfreibetrag. Viele fragen sich: Was ist der Unterschied? Muss ich mich für eines von beiden entscheiden? Und vor allem: Was ist besser für meine Familie? Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen keine komplizierte Wahl treffen denn das Finanzamt sucht automatisch nach der besten Lösung für Sie. Wie das genau funktioniert und wann sich welche Option für Sie mehr lohnt erklären wir Ihnen in diesem Beitrag ganz einfach und verständlich.

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist die wohl bekannteste Form der staatlichen Unterstützung für Familien. Es ist eine direkte finanzielle Hilfe die monatlich von der Familienkasse ausgezahlt wird um die grundlegende Versorgung des Kindes zu sichern. Alle Eltern erhalten es unabhängig von ihrem Einkommen. Das Kindergeld wird als eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil gesehen der Eltern zusteht. Es landet Monat für Monat direkt auf Ihrem Konto und hilft dabei die laufenden Kosten für Ihr Kind zu decken. Sie müssen es aktiv bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen am besten direkt nach der Geburt Ihres Kindes.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Im Gegensatz zum Kindergeld ist der Kinderfreibetrag keine direkte Auszahlung. Es handelt sich um einen Betrag der von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast und Sie zahlen am Ende des Jahres weniger Einkommensteuer. Der Kinderfreibetrag sorgt also dafür dass ein bestimmter Teil Ihres Einkommens der für den Unterhalt und die Ausbildung Ihres Kindes vorgesehen ist steuerfrei bleibt. Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf kurz BEA. Für das Jahr 2026 beträgt die Gesamthöhe dieser Freibeträge 9756 Euro für Eltern die gemeinsam veranlagt werden. Leben Eltern getrennt erhält in der Regel jeder Elternteil die Hälfte. Wichtig zu verstehen ist: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt sondern wirkt sich ausschließlich bei der Berechnung Ihrer Jahressteuer aus.

Das Zauberwort: Die Günstigerprüfung

Hier kommt der entscheidende Punkt der vielen Eltern die Sorge vor einer falschen Entscheidung nimmt: die Günstigerprüfung. Das Finanzamt ist gesetzlich dazu verpflichtet automatisch zu prüfen welche Option für Sie vorteilhafter ist: das bereits erhaltene Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Sie müssen dafür nichts extra beantragen oder ein Kreuz an einer bestimmten Stelle machen. Alles was Sie tun müssen ist das Kindergeld zu beantragen und in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage Kind vollständig auszufüllen.

Wie funktioniert diese Prüfung genau? Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben rechnet der Sachbearbeiter im Finanzamt im Hintergrund zwei Szenarien durch. Zuerst wird Ihre Einkommensteuer ganz normal berechnet ohne die Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Danach wird eine zweite fiktive Berechnung durchgeführt bei der die vollen Kinderfreibeträge von Ihrem Einkommen abgezogen werden. Das Ergebnis ist eine geringere Steuerlast. Nun vergleicht das Finanzamt diese errechnete Steuerersparnis mit dem Anspruch auf Kindergeld der Ihnen für das ganze Jahr zusteht.

Ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher als das Kindergeld das Sie erhalten haben dann werden die Freibeträge in Ihrem Steuerbescheid angesetzt. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dann mit der Steuerschuld verrechnet. Ist die Steuerersparnis geringer bleibt alles beim Alten und es verbleibt beim bereits ausgezahlten Kindergeld. Sie erhalten also in jedem Fall die für Sie bessere Lösung ohne dass Sie sich selbst den Kopf zerbrechen müssen.

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr?

Die Günstigerprüfung führt dazu dass der Kinderfreibetrag vor allem für Eltern mit einem höheren Einkommen vorteilhaft ist. Eine pauschale Einkommensgrenze lässt sich nur schwer festlegen da sie von vielen Faktoren abhängt. Als eine sehr grobe Faustregel gilt jedoch: Verdienen verheiratete Eltern gemeinsam mehr als circa 84.000 Euro im Jahr ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag das ausgezahlte Kindergeld übersteigt. Für Alleinerziehende liegt diese Schwelle entsprechend niedriger.

Der Grund dafür liegt im progressiven deutschen Steuersystem. Je höher Ihr Einkommen ist desto höher ist auch Ihr persönlicher Steuersatz. Ein Freibetrag der das zu versteuernde Einkommen senkt wirkt sich bei einem hohen Steuersatz stärker aus und führt zu einer größeren prozentualen Ersparnis. Bei Eltern mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen ist die Steuerentlastung durch den Freibetrag oft geringer als die Summe des Kindergeldes weshalb sie mit dem monatlich ausgezahlten Kindergeld besser fahren.

Was müssen Sie also tun?

Das System ist einfacher als es klingt und darauf ausgelegt Sie als Eltern bestmöglich zu entlasten. Die zwei wichtigsten Schritte für Sie sind:

  • Beantragen Sie nach der Geburt Ihres Kindes das Kindergeld bei der Familienkasse.
  • Füllen Sie bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage Kind sorgfältig aus.

Den Rest erledigt das Finanzamt für Sie. Sie müssen sich nicht aktiv zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden. Das System stellt sicher dass Sie die für Sie optimale Förderung erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen dass das Zusammenspiel von Kindergeld und Kinderfreibetrag ein faires und durchdachtes Modell ist um Familien zu unterstützen. Während das Kindergeld eine direkte und regelmäßige Hilfe darstellt sorgt der Kinderfreibetrag bei höheren Einkommen für eine spürbare steuerliche Entlastung. Durch die automatische Günstigerprüfung des Finanzamts wird sichergestellt dass jede Familie die für sie vorteilhafteste Regelung bekommt. Wenn Sie dennoch unsicher sind oder Ihre steuerliche Situation optimieren möchten stehen wir von der Steuerkanzlei Mustermann Ihnen gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen alle steuerlichen Pflichten effizient zu erfüllen und die Gestaltungsspielräume optimal für Sie und Ihre Familie zu nutzen.

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