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Ein gemeinsames Leben, ein gemeinsames Zuhause, gemeinsame Pläne für die Zukunft. Für viele Ehepaare ist es nur logisch, dass dieser Gedanke auch über den Tod hinaus Bestand hat. Der überlebende Partner soll abgesichert sein, das Vermögen zusammenhalten und erst nach dem Tod beider an die Kinder gehen. Genau das verspricht das Berliner Testament. Es ist einfach, verständlich und emotional nachvollziehbar. Deshalb ist es die beliebteste Testamentsform für Ehegatten in Deutschland. Doch was auf den ersten Blick wie die perfekte Lösung aussieht, kann sich später als kostspielige Steuerfalle entpuppen.

Das Berliner Testament: Prinzip und Herausforderung

Das Grundprinzip des Berliner Testaments ist schnell erklärt: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als alleinige Erben ein. Die Kinder werden erst zu Schlusserben, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Das sichert dem länger lebenden Partner den vollen Zugriff auf das gemeinsame Vermögen und schützt ihn vor finanziellen Engpässen. Das klingt zunächst gut. Das Problem liegt jedoch im Detail, genauer gesagt im deutschen Erbschaftssteuerrecht. Dieses sieht nämlich grosszügige Freibeträge vor, die durch das klassische Berliner Testament nicht optimal genutzt werden.

Ein Praxisbeispiel: Die Steuerfalle im Detail

Stellen wir uns eine typische Familiensituation vor: Ein Ehepaar besitzt gemeinsam ein Haus und weiteres Vermögen im Gesamtwert von 1 Million Euro. Sie haben zwei Kinder. Mit einem Berliner Testament legen sie fest, dass der Überlebende alles erbt. Verstirbt nun der erste Ehepartner, geht sein Anteil am Vermögen, also 500.000 Euro, komplett auf den anderen über. Für Ehegatten gibt es einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, daher fällt in diesem ersten Erbfall keine Erbschaftssteuer an. Der überlebende Partner ist also wie gewünscht versorgt.

Einige Jahre später verstirbt auch der zweite Elternteil. Die Kinder erben nun das gesamte Vermögen, das wir der Einfachheit halber immer noch mit 1 Million Euro ansetzen. Jedes Kind hat einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro. Bei zwei Kindern macht das zusammen 800.000 Euro. Das bedeutet aber auch, dass 200.000 Euro des Erbes über den Freibeträgen liegen und versteuert werden müssen. Je nach Steuerklasse kann hier eine erhebliche Summe fällig werden, die das Erbe empfindlich schmälert.

Warum die Freibeträge ungenutzt bleiben

Wo genau liegt der Fehler im System? Die Steuerfalle schnappt zu, weil die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall komplett ungenutzt verfallen. Als die erste Person verstarb, wurden die Kinder durch das Testament enterbt. Ihr Anspruch und damit auch ihr Freibetrag von jeweils 400.000 Euro kamen nicht zum Tragen. Das gesamte Vermögen wurde stattdessen beim überlebenden Ehepartner gebündelt. Beim zweiten Erbfall erben die Kinder dann das gesamte, grosse Vermögen auf einen Schlag. Ihr Freibetrag reicht dann oft nicht mehr aus, um die gesamte Summe steuerfrei zu stellen. Das Vermögen wird also quasi zweimal vererbt, aber nur einmal werden die Freibeträge der Kinder genutzt.

Mögliche Folgen für Erben

Die Konsequenzen können gravierend sein. Besonders wenn das Vermögen hauptsächlich aus Immobilien besteht, wie dem Elternhaus, stehen die Kinder oft vor einem grossen Problem. Die Erbschaftssteuer wird sofort fällig und muss in Geld bezahlt werden. Haben die Kinder nicht genügend liquide Mittel, bleibt ihnen oft nur der Verkauf der Immobilie, um die Steuerschuld beim Finanzamt zu begleichen. Das ist für viele Familien eine schmerzhafte Vorstellung und war sicher nicht im Sinne der Eltern.

Wege zur Steueroptimierung

Doch es gibt eine gute Nachricht: Niemand muss in diese Steuerfalle tappen. Es geht nicht darum, das Berliner Testament komplett zu verwerfen. Vielmehr geht es darum, es intelligent zu gestalten und an die eigene Situation anzupassen. Mit vorausschauender Planung lässt sich die Absicherung des Partners wunderbar mit einer erheblichen Steuerersparnis für die Kinder verbinden.

  • Nutzung von Schenkungen zu Lebzeiten: Alle zehn Jahre kann jedem Kind Vermögen im Wert von 400.000 Euro steuerfrei geschenkt werden. So kann das Vermögen schrittweise und steueroptimiert an die nächste Generation weitergegeben werden, ohne die eigene finanzielle Sicherheit zu gefährden. Oft kann man sich bei der Schenkung einer Immobilie auch ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten.

  • Ergänzung durch Vermächtnisse: Eine weitere Möglichkeit ist die Ergänzung des Berliner Testaments um sogenannte Vermächtnisse. Man kann festlegen, dass die Kinder bereits beim Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Geldbetrag oder einen Vermögensgegenstand erhalten. Dieser Betrag kann so gewählt werden, dass er den Freibetrag der Kinder ausnutzt, ohne den überlebenden Partner finanziell zu stark zu belasten. Es gibt hierfür flexible Gestaltungen, wie das sogenannte Supervermächtnis, das dem überlebenden Partner sogar die Entscheidung überlässt, ob und in welcher Höhe er das Vermächtnis an die Kinder auszahlt.

Individuelle Beratung als Schlüssel

Das Erbschaftsrecht ist komplex und die richtige Lösung hängt immer von der individuellen familiären und finanziellen Situation ab. Ein Standardtestament von der Stange kann hier mehr schaden als nutzen. Das Berliner Testament ist eine gute Basis, aber es ist wie ein Kleidungsstück, das erst durch individuelle Anpassung perfekt sitzt.

Unser Angebot für Ihre Zukunftsplanung

Eine ganzheitliche und persönliche Beratung ist der Schlüssel, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Wir bei Steuerberater Mustermann helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden, die Ihre Wünsche genau umsetzt, den Partner absichert, die Kinder entlastet und dafür sorgt, dass Ihr Vermögen auch wirklich dort ankommt, wo es hingehört. Sprechen Sie uns an, wir planen Ihre Zukunft vorausschauend und transparent.