Der Traumjob ist gefunden, doch er liegt am anderen Ende des Landes. Ein Umzug kommt aus familiären Gründen nicht in Frage. Pendeln ist aber auch keine Option. Viele Fach- und Führungskräfte kennen diese Situation. Die Lösung ist oft eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass der Fiskus sie bei dieser sogenannten doppelten Haushaltsführung finanziell unterstützt. Wer die Spielregeln kennt, kann einen erheblichen Teil der Kosten von der Steuer absetzen und so die finanzielle Belastung deutlich senken. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie das geht, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Ausgaben Sie geltend machen können.

Was genau ist eine doppelte Haushaltsführung?

Ganz einfach gesagt liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Ort Ihrer Arbeitsstätte unterhalten, während Ihr eigentlicher Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort liegt. Sie führen also zwei Haushalte gleichzeitig. Der Hauptwohnsitz ist dabei der Ort, an dem sich Ihre Familie, Ihr Freundeskreis und Ihre sozialen Bindungen befinden. Die Zweitwohnung ist rein praktisch und dient dazu, den Arbeitsweg zu verkürzen. Das Finanzamt erkennt die Notwendigkeit dieser Mehraufwendungen an und ermöglicht es Ihnen, diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Diese prüft die Behörde genau, um sicherzustellen, dass die Zweitwohnung tatsächlich beruflich notwendig ist.

  • Sie müssen einen eigenen Hausstand an Ihrem Hauptwohnsitz unterhalten. Das bedeutet, Sie müssen dort eine eigene Wohnung oder ein Haus besitzen oder mieten und dieser Ort muss Ihr anerkannter Lebensmittelpunkt sein. Das Finanzamt prüft dies anhand verschiedener Kriterien wie der Größe und Ausstattung der Wohnung, der Dauer Ihrer Aufenthalte sowie der Pflege sozialer Kontakte. Ein unentgeltlich genutztes Zimmer im Haus der Eltern reicht hierfür in der Regel nicht aus.
  • Sie müssen sich an den Kosten dieses Hauptwohnsitzes finanziell beteiligen. Eine Kostenbeteiligung von mehr als zehn Prozent an den laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten ist eine wichtige Voraussetzung. Damit wird sichergestellt, dass Sie tatsächlich Verantwortung für den Haushalt tragen und nicht nur pro forma dort gemeldet sind.
  • Die dritte und entscheidende Voraussetzung ist die berufliche Veranlassung für die Zweitwohnung. Das bedeutet, die zweite Unterkunft wird benötigt, weil Sie eine neue Arbeitsstelle angetreten haben, vom Arbeitgeber versetzt wurden oder Ihren Arbeitsplatz gewechselt haben und der neue Arbeitsort zu weit vom Hauptwohnsitz entfernt ist. Selbst ein Umzug des Hauptwohnsitzes aus privaten Gründen kann eine doppelte Haushaltsführung begründen, wenn Sie danach eine Zweitwohnung am Arbeitsort benötigen.
  • Zuletzt spielt auch die Entfernung eine Rolle. Die Zweitwohnung muss sich am Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte befinden oder so nah daran liegen, dass Sie Ihre Arbeitsstelle von dort aus deutlich schneller erreichen als vom Hauptwohnsitz. Eine Faustregel besagt, dass die Fahrzeit vom Zweitwohnsitz zur Arbeit weniger als die Hälfte der Fahrzeit vom Hauptwohnsitz betragen sollte. Ist der Weg vom Hauptwohnsitz zumutbar, beispielsweise unter einer Stunde, könnte das Finanzamt die Anerkennung verweigern.

Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine ganze Reihe von Kosten steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast spürbar reduzieren.

  • Die offensichtlichsten absetzbaren Posten sind die Unterkunftskosten für die Zweitwohnung. Dazu zählen die Miete, aber auch alle Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser oder der Rundfunkbeitrag. Der abzugsfähige Betrag ist hierbei auf maximal 1.000 Euro pro Monat begrenzt.
  • Ein großer Vorteil ist, dass auch die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände und Hausrat zusätzlich absetzbar sind. Anders als bei den Unterkunftskosten gibt es hier keine Obergrenze. Sie können also die Ausgaben für Bett, Schrank, Tisch, Stühle und Küchenutensilien in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen.
  • Auch die Fahrtkosten sind ein wesentlicher Punkt. Sie können sowohl die erste Fahrt zum neuen Arbeitsort zu Beginn der doppelten Haushaltsführung als auch die letzte Fahrt zurück zum Hauptwohnsitz am Ende absetzen. Zusätzlich wird eine wöchentliche Familienheimfahrt anerkannt. Hier können Sie die Entfernungspauschale ansetzen, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
  • Für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung gewährt Ihnen das Finanzamt zudem Verpflegungspauschalen. Diese sollen den Mehraufwand für die Verpflegung in der Anfangszeit ausgleichen, in der man sich noch nicht vollständig eingerichtet hat. Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach den gesetzlichen Sätzen für Dienstreisen.
  • Schließlich können auch die Umzugskosten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung des zweiten Haushalts anfallen, geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder einen gemieteten Transporter.

Ihr Weg zur steuerlichen Entlastung

Die doppelte Haushaltsführung bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Mehrbelastung durch eine beruflich bedingte Zweitwohnung abzufedern. Die Regelungen sind jedoch komplex und erfordern eine genaue Prüfung des Einzelfalls sowie eine sorgfältige Dokumentation aller Kosten.

Als moderne Steuerkanzlei unterstützen wir Sie dabei, alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise und sorgen dafür, dass Sie alle abzugsfähigen Kosten in Ihrer Steuererklärung korrekt geltend machen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche und vorausschauende Beratung. Gemeinsam schaffen wir Entlastung und tragen zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg bei.