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Der Entlastungsbetrag ist eine oft unterschätzte finanzielle Unterstützung die es pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ermöglicht sich gezielt Entlastung im Alltag zu holen. Doch viele wissen gar nicht dass sie diesen Betrag monatlich zur Verfügung haben oder nutzen ihn nicht optimal. In diesem Beitrag möchten wir dir zeigen wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist und wie du ihn am besten einsetzt.

Was genau ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Geldleistung der Pflegekasse die speziell dazu entwickelt wurde um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Pro Monat stehen dir 125 Euro zur Verfügung unabhängig davon in welchem Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft ist. Das klingt nach einer kleinen Summe doch mit etwas Planung und Überlegung lässt sich damit eine Menge erreichen.

Wichtig zu wissen Der Entlastungsbetrag wird nicht als Geld auf dein Konto überwiesen. Stattdessen zahlst du die Kosten für die Leistungen zunächst selbst und reichst dann die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein die dir den Betrag bis zur Höhe von 125 Euro monatlich erstattet. Manche Dienstleister haben sich auch direkt mit der Krankenkasse arrangiert und rechnen direkt mit ihr ab das spart dir einige Verwaltungsschritte.

Für wen ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Der Entlastungsbetrag steht allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung also ab Pflegegrad 1. Das ist besonders wichtig denn auch Menschen mit einem niedrigen Pflegegrad haben oft erhebliche Belastungen im Alltag und können vom Entlastungsbetrag profitieren.

Besonders wertvoll ist der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige. Wenn du selbst einen Angehörigen betreust weißt du wie belastend diese Aufgabe sein kann. Die regelmäßige Pflege die hauswirtschaftliche Versorgung und auch die emotionale Belastung brauchen ab und zu eine Pause. Der Entlastungsbetrag wurde genau für diese Situationen geschaffen.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Die Palette der Möglichkeiten ist vielfältig und bietet dir große Flexibilität. Hier sind die wichtigsten Bereiche:

  • Betreuungsangebote: Das ist eine der häufigsten und sinnvollsten Verwendungen. Dazu gehören spezialisierte Betreuungsgruppen etwa für Menschen mit Demenz Gedächtnistrainingsgruppen oder Aktivierungsgruppen. Diese Angebote geben der pflegebedürftigen Person sinnvolle Beschäftigung und sozialen Kontakt während der pflegende Angehörige durchatmen kann. Der soziale Austausch ist für pflegebedürftige Menschen oft genauso wichtig wie die physische Pflege.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mit dem Entlastungsbetrag kannst du Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung beim Einkaufen oder bei der Wäschepflege in Anspruch nehmen. Das mag banal klingen doch gerade diese alltäglichen Aufgaben können pflegende Angehörige völlig aufzehren. Eine regelmäßige Hilfe beim Putzen oder Einkaufen schafft Luft zum Atmen.
  • Entlastungspflege: Du kannst den Entlastungsbetrag auch nutzen um die pflegebedürftige Person vorübergehend von einer ausgebildeten Betreuungskraft betreuen zu lassen. So bekommst du Zeit für deine eigenen Aufgaben oder einfach zur Erholung. Das ist nicht dasselbe wie eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege sondern eine niedrigschwellige Form der Entlastung.
  • Fahrdienste und Begleitung: Auch Begleitungen zu Arztbesuchen zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten können mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Für ältere Menschen ist Mobilität oft ein großes Thema mit einer Begleitperson wird dies möglich und sicher.
  • Tagesbetreuungsangebote: Viele Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen akzeptieren den Entlastungsbetrag als Kostenübernahme oder teilweise Kostenübernahme. Das ist besonders sinnvoll wenn die pflegebedürftige Person tagsüber nicht allein sein kann aber noch keinen Platz in einer vollstationären Einrichtung benötigt.

Wie nutze ich den Entlastungsbetrag richtig?

Die erste Frage sollte lauten Wo drückt der Schuh am meisten? Wofür fehlt dir als pflegender Angehöriger die Zeit und Energie? Wofür wünschst sich die pflegebedürftige Person mehr Abwechslung oder Unterstützung?

Viele Menschen planen den Entlastungsbetrag zu spontan. Sinnvoller ist es sich bereits zu Beginn des Jahres Gedanken zu machen welche wiederkehrenden Leistungen du nutzen möchtest. Möchtest du regelmäßig jeden zweiten Mittwoch einen Fahrdienst für Arztbesuche nutzen? Oder lieber einmal pro Woche eine Betreuungskraft ins Haus holen damit du in Ruhe einkaufen gehen kannst?

Mit etwas Planung verteilst du die 125 Euro monatlich so dass sie dir wirklich helfen nicht ungenutzt verfallen wie es leider oft passiert.

Ein wichtiger Hinweis Der Entlastungsbetrag wird nicht aufgespart. Wenn du ihn in einem Monat nicht nutzt verfällt die Summe. Es lohnt sich also den Betrag aktiv einzuplanen und zu nutzen.

Wo findest du geeignete Angebote?

Viele Pflegedienste und spezialisierte Anbieter haben sich auf Entlastungsangebote eingestellt und sind entsprechend berechtigt Leistungen über den Entlastungsbetrag abzurechnen. Es lohnt sich bei Pflegediensten in deiner Nähe nachzufragen welche Angebote sie mit dem Entlastungsbetrag abdecken.

Der Pflegedienst Mustermann beispielsweise ist gerne dein Ansprechpartner für Fragen rund um Entlastungsmöglichkeiten. Wir können dir konkret aufzeigen welche Leistungen wir über den Entlastungsbetrag abrechnen und wie wir dir im Alltag konkret unterstützen können.

Fazit der Entlastungsbetrag ist deine Chance

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich mag nicht nach viel klingen. Doch er ist ein konkretes Zeichen der Gesellschaft dass pflegende Angehörige entlastet werden sollen und dass auch die pflegebedürftigen Menschen selbst ein Recht auf Abwechslung Begleitung und Unterstützung haben. Nutze diese Möglichkeit bewusst und systematisch. Überleg dir wofür du diese Mittel am sinnvollsten einsetzen kannst und plane entsprechend. So wird aus einer Zahlungsmöglichkeit eine echte Entlastung für dich und eine Bereicherung für die pflegebedürftige Person.