Für wen sich der Verzicht auf die Umsatzsteuer lohnt und wann man optieren sollte.
Der Start in die Selbstständigkeit ist ein aufregender Schritt der mit vielen Entscheidungen verbunden ist. Eine der ersten und wichtigsten steuerlichen Weichenstellungen betrifft die Umsatzsteuer. Hier bietet der Gesetzgeber mit der Kleinunternehmerregelung eine interessante Option die den Einstieg erleichtern kann. Doch was genau verbirgt sich dahinter und ist diese Regelung wirklich für jeden Gründer die beste Wahl? Als Ihr Partner in allen steuerlichen Fragen möchten wir Licht ins Dunkel bringen und Ihnen helfen die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuergesetz. Sie ermöglicht es Gründern und Unternehmern mit geringen Umsätzen auf die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer zu verzichten. Im Kern bedeutet das: Sie stellen Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und müssen im Gegenzug auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Das klingt zunächst nach einer erheblichen bürokratischen Erleichterung und das ist es in vielen Fällen auch. Doch diese Medaille hat wie so oft im Steuerrecht zwei Seiten.
Die Voraussetzungen im Detail
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können müssen bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden. Ihr umsatzsteuerpflichtiger Bruttoumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Für Gründer die ihr Geschäft im Laufe des Jahres aufnehmen ist eine Besonderheit zu beachten: Der voraussichtliche Umsatz des Gründungsjahres muss auf das gesamte Jahr hochgerechnet werden und darf die Grenze von 22.000 Euro nicht überschreiten.
Der größte Vorteil: Weniger Bürokratie
Der offensichtlichste Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist die spürbare Reduzierung des administrativen Aufwands. Da Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Das spart nicht nur Zeit und Nerven sondern potenziell auch Kosten für die Buchhaltung. Sie müssen lediglich am Jahresende im Rahmen Ihrer Steuererklärung Ihren Gesamtumsatz angeben. Gerade in der Anfangsphase in der Sie sich voll und ganz auf den Aufbau Ihres Geschäfts konzentrieren möchten ist dies eine willkommene Entlastung. Ein weiterer Pluspunkt kann sich im Wettbewerb um Privatkunden ergeben. Da Sie keine Umsatzsteuer aufschlagen müssen können Sie Ihre Dienstleistungen oder Produkte zu einem günstigeren Endpreis anbieten als Ihre umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerber.
Der entscheidende Nachteil: Kein Vorsteuerabzug
Der Verzicht auf die Umsatzsteuererhebung hat jedoch eine direkte und oft gewichtige Konsequenz: Sie verlieren das Recht auf den Vorsteuerabzug. Das bedeutet dass Sie die Umsatzsteuer die Ihnen von anderen Unternehmen für betriebliche Anschaffungen in Rechnung gestellt wird nicht vom Finanzamt zurückfordern können. Planen Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit größere Investitionen zum Beispiel in Maschinen Fahrzeuge oder eine teure Geschäftsausstattung? Dann wird dieser Nachteil besonders relevant. Die gezahlte Umsatzsteuer wird in diesem Fall zu einem echten Kostenfaktor da sie vollständig in Ihre Betriebsausgaben einfließt und nicht erstattet wird.
Für wen lohnt sich die Regelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist ideal für Selbstständige und Unternehmer die hauptsächlich Dienstleistungen oder Produkte an Privatkunden verkaufen. In diesem Kundenkreis spielt der Brutto-Endpreis die entscheidende Rolle und ein Preisvorteil durch die nicht erhobene Umsatzsteuer kann ein starkes Argument sein. Typische Beispiele sind Fotografen die auf Hochzeiten und Familienfeiern arbeiten Nachhilfelehrer freiberufliche Texter mit Privatkunden kleine Online-Shops für handgemachte Produkte oder nebenberuflich Selbstständige mit geringen Anfangsinvestitionen und laufenden Kosten. Wenn Ihr Kundenstamm vorwiegend aus Unternehmen besteht verliert der Preisvorteil an Bedeutung. Geschäftskunden sind in der Regel selbst vorsteuerabzugsberechtigt und können die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ohnehin geltend machen. Für sie ist der Nettopreis entscheidend wodurch Ihr potenzieller Vorteil entfällt.
Wann ist der Verzicht auf die Regelung sinnvoll?
Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung die sogenannte Option zur Regelbesteuerung ist immer dann eine Überlegung wert wenn hohe Anfangsinvestitionen anstehen. Wenn Sie teures Equipment einen Firmenwagen oder eine komplette Büroausstattung anschaffen müssen kann der Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Ebenso sollten Unternehmer deren Kundenkreis fast ausschließlich aus anderen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen besteht die Regelbesteuerung in Betracht ziehen. Hier bringt die Kleinunternehmerregelung keine Vorteile im Preiswettbewerb verhindert aber den wichtigen Vorsteuerabzug. Ein Verzicht kann auch professioneller wirken da auf den Rechnungen nicht der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung stehen muss. Beachten Sie jedoch: Die Entscheidung für die Regelbesteuerung bindet Sie für fünf Jahre. Diese Wahl sollte daher gut überlegt und mit uns als Ihrem Steuerberater besprochen werden.
Fazit: Eine individuelle Entscheidung
Die Frage ob die Kleinunternehmerregelung für Sie die richtige Wahl ist lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist eine individuelle Entscheidung die von Ihrem Geschäftsmodell Ihrer Kundenstruktur und Ihren geplanten Investitionen abhängt. Sie bietet eine wunderbare Möglichkeit den bürokratischen Aufwand zu Beginn der Selbstständigkeit gering zu halten. Gleichzeitig kann sie durch den fehlenden Vorsteuerabzug zu einem finanziellen Nachteil werden.
Wir bei Steuerberater Mustermann verstehen dass jede unternehmerische Situation einzigartig ist. Deshalb legen wir Wert auf eine persönliche und vorausschauende Beratung. Gemeinsam analysieren wir Ihr Vorhaben rechnen die verschiedenen Szenarien für Sie durch und finden die steuerlich optimale Lösung die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So geben wir Ihnen die Sicherheit von Anfang an den richtigen Weg zu gehen und sich auf das zu konzentrieren was wirklich zählt: Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Quellen:
- lexware.de – Kleinunternehmerregelung: Das sollten Sie wissen – https://office.lexware.de/blog/kleinunternehmerregelung/
- existenzgruendungsportal.de – Kleinunternehmerregelung – https://www.existenzgruendungsportal.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html
